الدُّرُوسُ المُهِمَّةُ لِعَامَّةِ الأُمَّةِ
Wichtige Lektionen für die allgemeine muslimische Gemeinschaft
لِسَمَاحَةِ الشَّيْخِ العَلَّامَةِ
عَبْدِ العَزِيزِ بْنِ عَبْدِ اللهِ بْنِ بَازٍ
رَحِمَهُ اللهُ
Vom hochwürdigen Großgelehrten
'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein
بِسْمِ اللهِ الرَّحمَنِ الرَّحِيمِ
Wichtige Lektionen für die allgemeine muslimische Gemeinschaft
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Einleitung des Autors
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Weltenbewohner, und das (gute) Ende gehört den (Allah-)Fürchtenden, und Allahs Segen und Frieden seien auf Seinem Diener und Gesandten, unserem Propheten Muhammad, und auf seiner Familie und all seinen Gefährten.
Um fortzufahren:
Im Folgenden sind einige zusammengefasste Worte, die darlegen, was die Allgemeinheit (der Menschen) über die Religion des Islams wissen sollte. Ich gab dieser Schrift den Namen „Wichtige Lektionen für die allgemeine muslimische Gemeinschaft“.
Und ich bitte Allah, dass Er den Muslimen Nutzen daraus gewährt und dass Er es von mir annimmt. Wahrlich, Er ist freigebig und edelmütig.
'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz Wichtige Lektionen für die allgemeine muslimische Gemeinschaft1
Die erste Lektion: Die Surah Al-Fatihah und die kurzen Suren
Die Surah Al-Fatihah und soweit wie möglich auch die kurzen Suren, von Surah Al-Zalzalah bis zu Surah An-Nas, werden gelernt, die Rezitation wird korrigiert, sie werden auswendig gelernt und es wird erläutert, was verstanden werden muss.
Die zweite Lektion: Die Säulen des Islams
Die Darlegung der fünf Säulen des Islams, von denen die erste und gewaltigste ist: Das Bezeugnis („Schahadah“), dass es keinen Anbetungswürdigen außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, mit der Erläuterung seiner Bedeutungen und der Darlegung der Bedingungen von „La ilaha illa Allah“. Die Bedeutung ist: „La ilaha“ (Es gibt keinen Anbetungswürdigen) verneint alles, was außer Allah angebetet wird, und „illa Allah“ (außer Allah) bekräftigt, dass alle Handlungen der Anbetungen ausschließlich Allah gebühren, ohne Ihm einen Teilhaber beizugesellen. Die Bedingungen von „La ilaha illa Allah“ sind: das Wissen („'Ilm“), welches die Unwissenheit („Jahl“) ausschließt; die Gewissheit („Yaqin“), welche den Zweifel („Schakk“) ausschließt; die Aufrichtigkeit („Ikhlas“), welche die Beigesellung („Schirk“) ausschließt; die Wahrhaftigkeit („Sidq“), welche die Lüge („Khadhib“) ausschließt; die Liebe („Mahabbah“), welche den Hass („Bughd“) ausschließt; die Unterwerfung („Inqiyad“), welche das Unterlassen („Tark“) ausschließt; die Akzeptanz („Qabul“), welche die Ablehnung („Radd“) ausschließt; und die Verleugnung („Kufr“) all dessen, was außer Allah angebetet wird. Diese Bedingungen wurden in den folgenden zwei Gedichtsversen zusammengefasst:
Wissen, Gewissheit, Aufrichtigkeit und deine Wahrhaftigkeit, mit ... Liebe, Unterwerfung und Akzeptanz dafür, und füge als achtes hinzu deine Verleugnung von allem, ... was außer dem (zu Recht) Angebeteten an Dingen angebetet wird.
Außerdem erklärt man das Zeugnis („Schahadah“), dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und es erfordert, dass man ihn bei dem für wahrhaftig erklärt, was er berichtet hat, ihm in dem gehorcht, was er befohlen hat, das meidet, was er untersagt und missbilligt hat, und dass Allah nur mit dem gedient wird, was Allah - mächtig und majestätisch ist Er - und Sein Gesandter - Allahs Segen und Frieden auf ihm - vorgeschrieben haben. Dann erläutert man dem Schüler die restlichen Säulen des Islams, nämlich: das Gebet, die Pflichtabgabe („Zakah“), das Fasten im Ramadan und die Pilgerfahrt („Hajj“) zum geschützten Haus Allahs für denjenigen, der dazu in der Lage ist.
Die dritte Lektion: Die Säulen des Glaubens („Iman“)
Und diese sind sechs: Dass du an Allah glaubst, an Seine Engel, an Seine Bücher, an Seine Gesandten, an den Jüngsten Tag und dass du an die Vorherbestimmung („Qadar“) glaubst, und daran, dass das Gute und Schlechte davon von Allah - erhaben ist Er - kommen.
Die vierte Lektion: Die Kategorien des Tauhids und die Kategorien des Schirks
Die Erläuterung der Kategorien des Tauhids und diese sind drei: Tauhid Ar-Rububiyah (das Bezeugen der Einzigkeit Allahs in der Herrschaft), Tauhid Al-Uluhiyah (das Bezeugen der Einzigkeit Allahs in der Anbetung) und Tauhid Al-Asma was-Siffat (das Bezeugen der Einzigkeit Allahs in den Namen und Eigenschaften/Attributen).
1. Tauhid Ar-Rububiyyah: Dies ist der Glaube daran, dass Allah - gepriesen sei Er - der Schöpfer aller Dinge ist und Derjenige, Der über alle Dinge verfügt, und dass Er darin keinen Teilhaber hat.
2. Tauhid Al-Uluhiyyah: Dies ist der Glaube daran, dass Allah - gepriesen sei Er - der einzig wahre Anbetungswürdige ist, und dass Er darin keinen Teilhaber hat. Und dies ist die Bedeutung von „La ilaha illa Allah“- denn die Bedeutung davon ist: Es gibt keinen zu Recht Angebeteten, außer Allah. So müssen alle Handlungen der Anbetung, wie das Gebet, das Fasten und andere, aufrichtig für Allah allein verrichtet werden, und es ist nicht erlaubt, etwas davon einem anderen zu widmen.
3. Tauhid Al-Asma was-Siffat: Dies ist der Glaube an alles, was im edlen Quran oder in den authentischen Hadithen von den Namen und Eigenschaften/Attributen Allahs überliefert wurde, und deren Bestätigung für Allah allein, in der Weise, die Ihm - gepriesen sei Er - gebührt, ohne Entstellung („Tahrif“), ohne Stilllegung („Ta'til“), ohne nach dem Wie zu fragen („Takyif“) und ohne Vergleich („Tamthil“), sodass man nach der Aussage Allahs - gepriesen sei Er - handelt:
﴿قُلۡ هُوَ ٱللَّهُ أَحَدٌ1 ٱللَّهُ ٱلصَّمَدُ2 لَمۡ يَلِدۡ وَلَمۡ يُولَدۡ 3 وَلَمۡ يَكُن لَّهُۥ كُفُوًا أَحَدُۢ4﴾
„Sag: ‚Er ist Allah, ein Einer,
Allah, der Überlegene.
Er zeugt nicht und ist nicht gezeugt worden
und niemand ist Ihm jemals gleich.‘“ [Al-Ikhlas:1-4] Und dazu Seine Aussage - mächtig und majestätisch ist Er -:
﴿...لَيۡسَ كَمِثۡلِهِۦ شَيۡءٞۖ وَهُوَ ٱلسَّمِيعُ ٱلۡبَصِيرُ﴾
„Nichts ist Ihm gleich; und Er ist der Allhörende und der Allsehende.“ [Asch-Schura:11] Einige Gelehrte haben (die Kategorien des Tauhids) in zwei Kategorien eingeteilt und Tauhid Al-Asma was-Siffat in Tauhid Ar-Rububiyah eingegliedert. Dies ist kein Problem, da die beabsichtigte Bedeutung in beiden Einteilungen klar ist.
Und die Kategorien des Schirks (d. h. Allah etwas beizugesellen) sind drei: großer Schirk, kleiner Schirk und verborgener Schirk.
Der große Schirk macht die Taten zunichte und führt zur ewigen Verdammnis im Höllenfeuer für denjenigen, der in diesem Zustand stirbt, so wie Allah - erhaben ist Er - sagte:
﴿...وَلَوۡ أَشۡرَكُواْ لَحَبِطَ عَنۡهُم مَّا كَانُواْ يَعۡمَلُونَ﴾
„Wenn sie (Ihm) aber (andere Gottheiten) beigesellt hätten, wäre für sie gewiss hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten.“ [Al-An'am:88] Und Er - gepriesen sei Er - sagte:
﴿مَا كَانَ لِلۡمُشۡرِكِينَ أَن يَعۡمُرُواْ مَسَٰجِدَ ٱللَّهِ شَٰهِدِينَ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِم بِٱلۡكُفۡرِۚ أُوْلَٰٓئِكَ حَبِطَتۡ أَعۡمَٰلُهُمۡ وَفِي ٱلنَّارِ هُمۡ خَٰلِدُونَ17﴾
„Es steht den Götzendienern nicht zu, die Gebetsstätten Allahs zu bevölkern, wo sie den Unglauben gegen sich selbst bezeugen. Die Werke jener werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig verweilen.“ [At-Taubah:17] Und wer in diesem Zustand stirbt, dem wird nicht vergeben, und der Paradiesgarten ist ihm verwehrt, so wie Allah - mächtig und majestätisch ist Er - sagte:
﴿إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَغۡفِرُ أَن يُشۡرَكَ بِهِۦ وَيَغۡفِرُ مَا دُونَ ذَٰلِكَ لِمَن يَشَآءُ...﴾
„Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will.“ [An-Nisa:48] Und Er - gepriesen sei Er - sagte:
﴿...إِنَّهُۥ مَن يُشۡرِكۡ بِٱللَّهِ فَقَدۡ حَرَّمَ ٱللَّهُ عَلَيۡهِ ٱلۡجَنَّةَ وَمَأۡوَىٰهُ ٱلنَّارُۖ وَمَا لِلظَّٰلِمِينَ مِنۡ أَنصَارٖ﴾
„Wahrlich, wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet Allah fürwahr den Paradiesgarten, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. Und die Ungerechten werden keine Helfer haben.“ [Al-Maidah:72]
Und zu seinen Arten (also des großen Schirks) gehören: das Anrufen von Toten, Götzen, das Flehen um Hilfe von ihnen während einer Notlage, das Gelübde an sie, das Schlachten für sie und dergleichen.
Was den kleinen Schirk betrifft, so ist es das, was in den Texten des Buches (Quran) oder der Sunnah als Schirk bezeichnet wird, aber nicht zur Art des großen Schirks gehört; wie die Augendienerei („Riya“) in einigen Handlungen, das Schwören bei einem anderen als Allah, die Aussage: „Was Allah will und was Soundso will“, und dergleichen; aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«أَخْوَفُ مَا أَخَافُ عَلَيْكُمْ الشِّرْكَ الَأصْغَرَ» فَسُئِلَ عَنْهُ، فَقَالَ: «الرِّيَاءُ».
„Das, was ich am meisten für euch fürchte, ist der kleine Schirk.“ Da wurde er danach gefragt, und sagte dann: „Die Augendienerei.“2 Überliefert von Imam Ahmad, At-Tabarani und Al-Bayhaqi, über (den Überlieferungsweg von) Mahmud Ibn Labid Al-Ansari - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, mit einer guten Überlieferungskette. Und At-Tabarani überlieferte ihn mit guten Überlieferungsketten über Mahmud Ibn Labid, dieser über Rafi' Ibn Khadij und dieser über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm.
Und seine - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Aussage:
«مَنْ حَلَفَ بِشَيْءٍ دُونَ اللَّهِ فَقَدْ أَشْرَكَ».
„Wer bei etwas anderem als Allah schwört, der hat ja Schirk begangen.“3 Überliefert von Imam Ahmad mit einer authentischen Überlieferungskette über 'Umar Ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein. Und Abu Dawud und At-Tirmidhi überlieferten mit einer authentischen Überlieferungskette den Hadith von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dass er sagte:
«مَنْ حَلَفَ بِغَيْرِ اللَّهِ فَقَدْ كَفَرَ أَوْ أَشْرَكَ».
„Wer bei etwas anderem als Allah schwört, hat ja Kufr oder Schirk begangen.“4 Und seine - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Aussage:
«لا تَقُولُوا: مَا شَاءَ اللَّهُ وَشَاءَ فُلانٌ، وَلَكِنْ قُولُوا: مَا شَاءَ اللَّهُ ثُمَّ شَاءَ فُلانٌ».
„Sagt nicht: ‚Was Allah will und was Soundso will‘, sondern sagt: ‚Was Allah will, dann was Soundso will.‘“5 Überliefert von Abu Dawud mit einer authentischen Überlieferungskette über Hudhayfah Ibn Al-Yaman - möge Allah mit ihm zufrieden sein.
Und diese Art (des kleinen Schirks) führt nicht zur Abtrünnigkeit („Riddah“) vom Glauben und auch nicht zur ewigen Verdammnis im Höllenfeuer, aber sie widerspricht der Vollkommenheit des vorgeschriebenen Tauhids.
Die dritte Art: der verborgene Schirk; und der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«أَلَا أُخْبِرُكُمْ بِمَا هُوَ أَخْوَفُ عَلَيْكُمْ عِنْدِي مِنَ المَسِيحِ الدَّجَّالِ؟» قَالُوا: بَلَى يَا رَسُولَ اللَّهِ، قَالَ: «الشِّرْكُ الخَفِيُّ، يَقُومُ الرَّجُلُ فَيُصَلِّي فَيُزَيِّنُ صَلاتَهُ لِمَا يَرَى مِنْ نَظَرِ الرَّجُلِ إِلَيْهِ».
„Soll ich euch nicht darüber berichten, was ich für euch mehr fürchte als den falschen Messias („Dajjal“)?“ Sie sagten: „Doch, o Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Der verborgene Schirk. Der Mann steht auf und betet, und er verschönert sein Gebet aufgrund des Blickes eines Mannes auf sich, den er sieht.“6 Überliefert von Imam Ahmad in seinem „Musnad“ über Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein.
Und es ist zulässig, den Schirk in lediglich zwei Arten einzuteilen:
Großer und kleiner (Schirk). Was den verborgenen Schirk betrifft, so umfasst er beide (Arten). Demnach fällt er unter den großen Schirk, wie der Schirk der Heuchler; denn sie verbergen ihre falschen Überzeugungen und zeigen den Islam aus Augendienerei und Angst um sich selbst nach außen.
Und er fällt unter den kleinen Schirk, wie die Augendienerei, so wie im zuvor genannten Hadith von Mahmud Ibn Labid Al-Ansari und im erwähnten Hadith von Abu Sa'id. Und Allah ist der Leiter zum Erfolg.
Die fünfte Lektion: Al-Ihsan (Die Güte/Vortrefflichkeit)
Die Säule von Al-Ihsan (die Güte/Vortrefflichkeit), und diese ist: Dass du Allah anbetest, als ob du Ihn sehen würdest. Und wenn du Ihn nicht siehst, so sieht Er dich doch.
Die sechste Lektion: Die Bedingungen des Gebets
Und diese sind neun:
(1.) Der Islam, (2.) der Verstand, (3.) die Unterscheidungsfähigkeit, (4.) die Beseitigung der rituellen Unreinheit, (5.) die Entfernung von Schmutz, (6.) die Bedeckung der (zu bedeckenden) Blöße („'Aurah“), (7.) der Eintritt der Gebetszeit, (8.) die Ausrichtung zur Gebetsrichtung („Qiblah“) und (9.) die Absicht.
Die siebte Lektion: Die Säulen des Gebets
Und diese sind vierzehn:
(1.) Das Stehen (während des Gebets), falls man dazu in der Lage ist, (2.) der Eröffnungstakbir („Takbiratu Al-Ihram“), (3.) die Rezitation der Surah Al-Fatihah, (4.) die Verbeugung („Ruku'“), (5.) das Aufrichten nach der Verbeugung, (6.) die Niederwerfung („Sujud“) auf den sieben Gliedmaßen, (7.) das Aufrichten aus der Niederwerfung, (8.) das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen, (9.) die Gemütsruhe („Tuma`ninah“) bei allen Handlungen, (10.) die (Einhaltung der) Reihenfolge der Säulen (des Gebets), (11.) der letzte Taschahhud, (12.) das Sitzen dafür, (13.) (das Sprechen der) Segenswünsche auf den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und (14.) die beiden abschließenden Friedensgrüße („Taslim“).
Die achte Lektion: Die Pflichten des Gebets
Und diese sind acht:
(1.) Alle Takbirat (d. h. „Allahu Akbar“ sagen) außer dem Eröffnungstakbir („Takbiratul-Ihram“, da dieser eine Säule ist), (2.) die Aussage „Sami'a Allahu liman hamidah“ („Allah hört denjenigen, der Ihn preist“) für den Imam und denjenigen, der alleine betet, (3.) die Aussage „Rabbana wa lakal-hamd“ („Unser Herr, Dir gebührt das Lob“) für alle, (4.) die Aussage „Subhana Rabbiyal-'Adhim“ („Gepriesen sei mein Herr, der Allmächtige“) in der Verbeugung, (5.) die Aussage „Subhana Rabbiyal-A'la“ („Gepriesen sei mein Herr, der Höchste“) in der Niederwerfung, (6.) die Aussage „Rabbi-ghfir li“ („Mein Herr, vergib mir“) zwischen den beiden Niederwerfungen, (7.) der erste Taschahhud und (8.) das Sitzen dafür.
Die neunte Lektion: Die Erläuterung des Taschahhuds
Und dies ist, dass man sagt:
„At-Tahiyyatu lillah, was-Salawatu, wat-Tayyibat. As-Salamu 'alayka ayyuhan-Nabiyyu wa rahmatullahi wa barakatuh. As-Salamu 'alayna wa 'ala 'ibadillahis-Salihin. Asch-hadu an la ilaha illallah, wa asch-hadu anna Muhammadan 'abduhu wa rasuluh.“ („Die Ehrerweisungen gebühren Allah, sowie die (Bitt)gebete und guten Taten. Frieden sei auf dir, o Prophet, und die Barmherzigkeit Allahs und Seine Segen. Frieden sei auf uns und auf die rechtschaffenen Diener Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen Anbetungswürdigen gibt, außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.“)
Hierauf spricht man den Segensgruß für den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und spricht die Segenswünsche auf ihn, indem man sagt: „Allahumma salli 'ala Muhammad, wa 'ala ali Muhammad, kama sallayta 'ala Ibrahim wa 'ala ali Ibrahim, innaka Hamidun Majid. Wa barik 'ala Muhammad, wa 'ala ali Muhammad, kama barakta 'ala Ibrahim wa 'ala ali Ibrahim, innaka Hamidun Majid.“ („O Allah, sende Segen auf Muhammad und auf die Familie Muhammads, so wie Du Segen auf Ibrahim und auf die Familie Ibrahims gesandt hast. Wahrlich, Du bist der Gepriesene und Gerühmte. Und segne Muhammad und die Familie Muhammads, so wie Du Ibrahim und die Familie Ibrahims gesegnet hast. Wahrlich, Du bist der Gepriesene und Gerühmte.“)
Dann sucht man Zuflucht bei Allah im letzten Taschahhud vor der Strafe der Hölle, vor der Strafe des Grabes, vor der Versuchung des Lebens und des Todes und vor der Versuchung des falschen Messias („Dajjal“). Hierauf wählt man aus den Bittgebeten, was man möchte, insbesondere das Überlieferte davon, und dazu gehört:
„Allahumma a'inni 'ala Dhikrika wa Schukrika wa husni 'Ibadatik. Allahumma inni dhalamtu Nafsi dhulman kathiran, wa la yaghfirudh-dhunuba illa Anta, faghfir li maghfiratan min 'Indika, warhamni Innaka Antal-Ghafurur-Rahim.“ („O Allah, hilf mir, Deiner zu gedenken, Dir zu danken und Dich auf die beste Art anzubeten. O Allah, ich habe mir selbst sehr Unrecht getan, und niemand vergibt die Sünden außer Dir. So vergib mir mit einer Vergebung von Dir, und erbarme Dich meiner. Wahrlich, Du bist der Allvergebende, der Barmherzige.“)
Was den ersten Taschahhud betrifft, so richtet man sich nach den beiden Glaubensbekenntnissen auf zur dritten Gebetseinheiten im Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet. Und wenn man den Segensgruß für den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - spricht, so ist dies besser, aufgrund der allgemeinen Hadithe darüber. Dann richtet man sich auf zur dritten Gebetseinheit.
Die zehnte Lektion: Die freiwilligen (Sunan-)Handlungen des Gebets
Und dazu gehören:
1. (Du'a) Al-Istiftah (das Eröffnungsbittgebet).
2. Das Legen der rechten Handfläche auf die linke Hand auf die Brust, während man steht, d. h. vor und nach der Verbeugung.
3. Das Heben der beiden Hände mit geschlossenen Fingern, ausgestreckt bis auf Höhe der Schultern oder Ohren, beim ersten Takbir (also Eröffnungstakbir), bei der Verbeugung, beim Aufrichten aus der Verbeugung und beim (also nach dem) Aufstehen vom ersten Taschahhud zur dritten Gebetseinheit.
4. Mehr als einmal den Tasbih (Lobpreisung) in der Verbeugung und Niederwerfung zu sprechen.
5. Mehr als die Aussage „Rabbana wa lakal-hamd“ nach dem Aufrichten aus der Verbeugung zu sagen und mehr als einmal um Vergebung zwischen den beiden Niederwerfungen zu bitten.
6. Den Kopf in der Verbeugung auf gleicher Höhe des Rückens zu halten.
7. In der Niederwerfung die Oberarme von den Rippen, den Bauch von den Oberschenkeln und die Oberschenkel von den Unterschenkeln entfernt zu halten.
8. Das Abheben der Unterarme vom Boden während der Niederwerfung.
9. Das Sitzen des Betenden auf seinem linken Fuß, der flach auf dem Boden liegt, und das Aufstellen des rechten Fußes im ersten Taschahhud und zwischen den beiden Niederwerfungen.
10. Das „Tawarruk-Sitzen“ (eine bestimmte Sitzweise) im letzten Taschahhud der Gebete mit drei und vier Gebetseinheiten. Dies ist: sich auf sein Gesäß zu setzen und den linken Fuß unter das rechte Bein zu legen und den rechten Fuß aufzustellen.
11. Das Zeigen mit dem Zeigefinger im ersten und zweiten Taschahhud, vom Zeitpunkt des Sitzens bis zum Ende des Taschahhuds, und das (leichte) Bewegen des Zeigefingers beim Bittgebet.
12. Der Segensgruß und die Segenswünsche für Muhammad und die Familie Muhammads, und für Ibrahim und die Familie Ibrahims im ersten Taschahhud.
13. Das Sprechen von Bittgebeten im letzten Taschahhud.
14. Das laute Rezitieren (des Qurans) im Morgengebet („Fajr“), im Freitagsgebet („Jumu'ah“), im Gebet der beiden Feste („'Id“), im Bittgebet um Regen („Istisqa“) und in den ersten beiden Gebetseinheiten des Abend- („Maghrib“) und Nachtgebets („'Ischa“).
15. Das leise Rezitieren (des Qurans) im Mittagsgebet („Dhuhr“), im Nachmittagsgebet („'Asr“), in der dritten Gebetseinheit des Abendgebets und in den letzten beiden Gebetseinheiten des Nachtgebets.
16- Das Rezitieren von mehr als Surah Al-Fatihah aus dem Quran, unter Berücksichtigung der restlichen überlieferten Sunnah-Handlungen im Gebet, abgesehen von dem, was wir erwähnt haben. Und dazu gehört: mehr als die Aussage des Betenden „Rabbana wa lakal-hamd“ nach dem Aufrichten aus der Verbeugung zu sagen, und dies gilt für den Imam, denjenigen, der in der Gemeinschaft betet („Ma`mum“) und auch für denjenigen, der alleine betet („Munfarid“), denn dies ist erwünscht (und eine Sunnah). Und dazu gehört auch: das Legen der Hände auf die Knie, mit gespreizten Fingern, während der Verbeugung.
Die elfte Lektion: Die Dinge, die das Gebet ungültig machen
Und diese sind acht:
1. Absichtliches Sprechen, wenn es mit Bewusstsein und Wissen erfolgt. Was denjenigen betrifft, der vergisst oder unwissend ist, so wird sein Gebet dadurch nicht ungültig.
2. Lachen.
3. Essen.
4. Trinken.
5. Das Entblößen der (zu bedeckenden) Blöße.
6. Eine starke Abweichung von der Gebetsrichtung.
7- Übermäßiges, fortgesetztes (unnötiges) Bewegen im Gebet.
8. Der Verlust der rituellen Reinheit.
Die zwölfte Lektion: Die Bedingungen der rituellen Gebetswaschung („Wudhu“)
Und diese sind zehn:
(1.) Der Islam, (2.) der Verstand, (3.) die Unterscheidungskraft („Tamyiz“), (4.) die Absicht, (5.) das Beibehalten der Absicht, die Waschung nicht zu unterbrechen, bis die rituelle Reinheit abgeschlossen ist, (6.) das Beseitigen des Grundes, der die Waschung notwendig machte, (7.) die Reinigung mit Wasser oder Steinen zuvor, (8.) die Reinheit des Wassers und seine Erlaubtheit, (9.) die Entfernung von allem, was das Wasser am Erreichen der Haut hindert, (10.) und der Eintritt der Gebetszeit für jemanden, der unter ständiger Unreinheit leidet.
Die dreizehnte Lektion: Die Pflichten der rituellen Gebetswaschung
Und diese sind sechs:
(1.) Das Waschen des Gesichts, einschließlich des Ausspülens des Mundes („Madhmadhah“) und des Einziehens von Wasser in die Nase („Istinschaq“), (2.) das Waschen der Hände bis einschließlich der Ellenbogen, (3.) das Streichen („Mash“) über den gesamten Kopf, einschließlich der Ohren, (4.) das Waschen der Füße bis einschließlich der Fußknöchel, (5.) die (Einhaltung der) Reihenfolge und (6.) die ununterbrochene sowie zügige Ausführung des Ganzen („Muwalat“). Es ist erwünscht, das Waschen des Gesichts, der Hände und der Füße dreimal zu wiederholen, ebenso das Ausspülen des Mundes und das Einziehen von Wasser in die Nase. Die Pflicht ist jedoch, dies jeweils einmal zu tun. Das Streichen über den Kopf sollte hingegen nicht wiederholt werden, wie es die authentischen Hadithe belegen.
Die vierzehnte Lektion: Die Auslöscher („Nawaqidh“) der rituellen Gebetswaschung
Und diese sind sechs:
(Die rituelle Gebetswaschung wird annulliert durch) das, was aus den beiden Ausscheidungsorganen (Harn- und Stuhlwege) austritt, das Austreten unreiner und übler Substanzen aus dem (restlichen) Körper, den Verlust des Verstandes durch Schlaf oder anderes, das Berühren der Geschlechtsorgane mit der Hand, sei es von vorne oder von hinten, ohne eine Barriere (dazwischen), den Verzehr von Kamelfleisch und die Abtrünnigkeit („Riddah“) vom Islam - möge Allah uns und die Muslime davor bewahren.
Wichtiger Hinweis: Was das Waschen eines Verstorbenen betrifft, so ist die korrekte Ansicht, dass es die Gebetswaschung nicht ungültig macht. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten, da es dafür keinen Beweis gibt. Wenn jedoch die Hand desjenigen, der den Verstorbenen wäscht, dessen Genitalbereich ohne Barriere berührt, muss er die Gebetswaschung vollziehen.
Und es ist verpflichtend für ihn (den Totenwäscher), den Genitalbereich des Verstorbenen nur mit einer Barriere zu berühren. Ebenso macht die Berührung einer Frau die Gebetswaschung keineswegs ungültig - sei es aus Lust oder nicht -, gemäß der stärkeren der beiden Meinungen unter den Gelehrten, solange nichts aus dem Glied austritt, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - küsste einige seiner Frauen und betete dann, ohne die Gebetswaschung zu erneuern.
Was Allahs - gepriesen sei Er - Aussage in den beiden Versen in Surah An-Nisa und Surah Al-Maidah betrifft:
﴿...أَوۡ لَٰمَسۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ...﴾
„...oder ihr eure Frauen berührt...“ [An-Nisa:43] [Al-Maidah:6] So ist damit - nach der korrektesten der beiden Meinungen der Gelehrten - der Geschlechtsverkehr gemeint. Dies ist die Meinung von Ibn 'Abbas - möge Allah mit beiden zufrieden sein - und einer Gruppe der Altvorderen und der Nachfolgenden. Und Allah ist der Leiter zum Erfolg.
Die fünfzehnte Lektion: Die Aneignung der gebotenen Charaktereigenschaften für jeden Muslim
Und dazu gehören: Wahrhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Keuschheit, Schamhaftigkeit, Tapferkeit, Großzügigkeit, Treue, das Fernhalten von allem, was Allah verboten hat, gute Nachbarschaft, die Unterstützung der Bedürftigen nach den eigenen Möglichkeiten und andere Charaktereigenschaften, bei welchen der Quran und die Sunnah hingewiesen haben, dass sie vorgeschrieben sind.
Die sechzehnte Lektion: Die Einhaltung der islamischen Verhaltensregeln
Und dazu gehören: Der Friedensgruß („Salam“), das freundliche Gesicht, das Essen und Trinken mit der rechten Hand, die Tasmiyah (d. h. „Bismillah“ sagen) beim Beginn (des Essens), der Dank (an Allah) nach dem Beenden (des Essens), der Dank (an Allah) nach dem Niesen, das Bittgebet (indem man „YarhamukAllah“ (Möge Allah mit dir barmherzig sein) sagt) für denjenigen, der niest, wenn er Allah gedankt hat, der Krankenbesuch, das Begleiten der Verstorbenen zum (Toten-)Gebet und zur Bestattung, die religiösen Verhaltensregeln beim Betreten und Verlassen der Moschee oder des Hauses sowie auf Reisen, im Umgang mit den Eltern, den Verwandten, den Nachbarn, den Erwachsenen und den Kindern, die Gratulation zur Geburt, die Gratulation zur Hochzeit, die Beileidsbekundung im Trauerfall und andere islamische Verhaltensregeln in Bezug auf das An- und Ausziehen der Kleidung und der Schuhe.
Die siebzehnte Lektion: Die Warnung vor dem Polytheismus („Schirk“) und den (verschiedenen) Arten der Sünden
Und dazu gehören: Die sieben vernichtenden Sünden, und diese sind: Allah etwas beigesellen, Zauberei, das Töten einer Person, die Allah verboten hat zu töten, außer aus einem rechtmäßigen Grund, das Verzehren von Zinsen, das Verzehren des Vermögens der Waise, die Flucht am Tag der Schlacht und die Verleumdung keuscher, unachtsamer, gläubiger Frauen.
Und dazu gehören: Die schlechte Behandlung der Eltern, das Abbrechen der Verwandtschaftsbeziehungen, das Falschaussagen, die falschen Schwüre, dem Nachbarn Schaden zufügen, das Unrecht tun gegenüber den Menschen in Bezug auf Blut, Vermögen und Ehre, das Trinken von Alkohol, das Glücksspiel - und das ist: „Al-Maysir“ -, die üble Nachrede, das Verbreiten von Gerüchten und alles andere, was Allah - mächtig und majestätisch ist Er - oder Sein Gesandter - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagt haben.
Die achtzehnte Lektion: Die Vorbereitung des Verstorbenen, das Totengebet und seine Bestattung
Und hier sind die Einzelheiten dazu:
Es ist vorgeschrieben, den Sterbenden anzuleiten, „La ilaha illa Allah“ zu sagen, und dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«لَقِّنُوا مَوْتَاكُمْ: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ».
„Lasst eure Sterbenden ‚La ilaha illa Allah‘ sprechen (d. h. sprecht es ihnen vor).“7 Überliefert von Muslim in seinem „Sahih-Werk“. Und mit den „Toten“ in diesem Hadith sind die Sterbenden gemeint, und das sind diejenigen, an denen die Anzeichen des Sterbens sichtbar werden.
Zweitens: Wenn der Tod festgestellt worden ist, werden seine Augen geschlossen und sein Kinn wird verbunden, da dies der Sunnah entspricht.
Drittens: Die Waschung des verstorbenen Muslims ist verpflichtend, es sei denn, er ist ein Märtyrer („Schahid“), der im Kampf gestorben ist. Dieser wird weder gewaschen noch wird das Totengebet für ihn verrichtet, sondern er wird in seinen Kleidern begraben, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wusch die Gefallenen der Schlacht von Uhud nicht und verrichtete auch kein Totengebet für sie.
Viertens: Die Art und Weise, wie der Verstorbene gewaschen wird
Seine Blöße („'Aurah“) wird bedeckt, dann wird er ein wenig angehoben und sein Bauch wird sanft gedrückt. Danach wickelt der Waschende ein Tuch oder ähnliches um seine Hand und reinigt den Genitalbereich damit. Anschließend verrichtet er für ihn die Gebetswaschung wie für das Gebet. Hierauf wäscht er seinen Kopf und seinen Bart mit Wasser und Sidr oder ähnlichem. Daraufhin wäscht er seine rechte Seite, dann die linke. Danach wäscht er ihn noch einmal auf die gleiche Weise, ein zweites und ein drittes Mal, wobei er jedes Mal mit der Hand über seinen Bauch streicht. Wenn etwas aus ihm herauskommt, wäscht er ihn und verschließt die (offene) Stelle mit Watte oder ähnlichem. Wenn es nicht aufhört, dann mit heißem Ton oder mit den Mitteln der modernen Medizin, wie Pflaster und ähnlichem.
Und er wiederholt seine Gebetswaschung. Wenn (der Ausfluss) mit dreimaligem Waschen nicht aufhört, wird es auf fünf oder sieben erhöht. Dann trocknet er ihn mit einem Tuch ab und gibt Parfüm auf seine Körperöffnungen und die Stellen, an denen er sich niederwirft. Und wenn er ihn ganz einparfümiert, ist das gut. Und er beräuchert seine Leichentücher mit Weihrauch. Wenn sein Schnurrbart oder seine Nägel lang sind, werden sie geschnitten. Und wenn er das unterlässt, ist das kein Problem. Und er kämmt sein Haar nicht und rasiert seine Schamhaare nicht und beschneidet ihn nicht, da es dafür keinen Beweis gibt. Das Haar der Frau wird zu drei Zöpfen geflochten und hinter ihren Kopf gelegt.
Fünftens: Das Einhüllen des Verstorbenen in Leichentücher.
Am besten wird der Mann in drei weiße Tücher ohne Hemd und Turban eingehüllt, wie es beim Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - getan wurde. Er wird darin eingewickelt. Und wenn er in ein Hemd, einen Lendenschurz und ein (großes) Wickeltuch eingehüllt wird, ist das auch in Ordnung.
Die Frau wird in fünf Tücher eingehüllt: ein Hemd, ein Kopftuch, ein Lendenschurz, und zwei (große) Wickeltücher. Der Junge wird in ein bis drei Tücher eingehüllt. Und das kleine Mädchen wird in ein Hemd und zwei (große) Wickeltücher eingehüllt.
Die Pflicht für alle ist ein Tuch, das den gesamten Verstorbenen bedeckt. Wenn der Verstorbene jedoch im Zustand des Ihrams ist, wird er mit Wasser und Sidr gewaschen und in seinem Lendenschurz und seinem Obergewand oder in etwas anderem eingehüllt. Sein Kopf und sein Gesicht werden nicht bedeckt und er wird nicht parfümiert, denn er wird am Tag der Auferstehung im Zustand der Talbiyah (ein Bittgebet, das während der Pilgerfahrt gesprochen wird) auferweckt werden, so wie es im authentischen Hadith vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert ist. Wenn die Person im Zustand des Ihrams eine Frau ist, wird sie wie die anderen eingehüllt, aber nicht parfümiert und ihr Gesicht wird nicht mit einem Niqab und ihre Hände nicht mit Handschuhen bedeckt, sondern ihr Gesicht und ihre Hände werden mit dem Leichentuch bedeckt, in das sie eingehüllt wurde, wie bereits die Art und Weise des Einhüllens der Frau beschrieben wurde.
Sechstens: Diejenigen, die am meisten Anspruch darauf haben, ihn zu waschen, das Totengebet für ihn zu verrichten und ihn zu begraben.
Sein (vom Verstorbenen in seinem Testament) Bevollmächtigter dafür, dann der Vater, dann der Großvater, dann der jeweils Nächststehende unter seinen männlichen Verwandten im Falle des Mannes.
Und diejenige, die am meisten Anspruch darauf hat, die Frau zu waschen, ist: diejenige, die sie dafür im Testament dafür bevollmächtigte, dann die Mutter, dann die Großmutter, dann die jeweils Nächststehende unter ihren weiblichen Verwandten. Und es ist den Eheleuten erlaubt, dass einer den anderen wäscht, denn (Abu Bakr) As-Siddiq - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wurde von seiner Ehefrau gewaschen, und 'Ali - möge Allah mit ihm zufrieden sein - hat seine Ehefrau Fatimah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - gewaschen.
Siebtens: Die Art und Weise der Verrichtung des Totengebets
Man spricht viermal den Takbir und liest nach dem ersten Takbir die Surah Al-Fatihah. Und wenn man danach eine kurze Surah oder einen Vers oder zwei Verse liest, ist das gut, aufgrund des authentischen Hadithes, der darüber von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überliefert wurde. Dann spricht man den zweiten Takbir und spricht die Segenswünsche für den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wie im Taschahhud des Gebets. Hierauf spricht man den dritten Takbir und sagt: „O Allah, vergib unseren Lebenden und unseren Toten, unseren Anwesenden und unseren Abwesenden, unseren Jungen und unseren Alten, unseren Männern und unseren Frauen! O Allah, wen von uns Du am Leben erhältst, den lass im Islam leben, und wen von uns Du sterben lässt, den lass im Glauben sterben! O Allah, vergib ihm, und erbarme Dich seiner, und schenke ihm Wohlergehen, und verzeihe ihm, und gewähre ihm eine ehrenvolle Aufnahme, und mach seinen Eingang weit, und wasche ihn mit Wasser, Schnee und Hagel, und reinige ihn von den Sünden, wie ein weißes Kleid von Schmutz gereinigt wird, und gib ihm zum Tausch eine Wohnstätte, die besser ist als seine Wohnstätte, und Angehörige, die besser sind als seine Angehörigen, und lass ihn in den (Paradies)garten eingehen, und bewahre ihn vor der Strafe des Grabes und der Strafe des Feuers, und mach sein Grab geräumig für ihn, und erleuchte es für ihn! O Allah, lass uns seinen Lohn nicht entgehen, und lass uns nach ihm nicht in die Irre gehen!“ Danach spricht man den vierten Takbir und spricht nur einmal den Taslim auf seine rechte Seite.
Es ist erwünscht, dass man bei jedem Takbir die Hände hebt. Und wenn der Verstorbene eine Frau ist, wird gesagt: „O Allah, vergib ihr ...“ usw. Und wenn es zwei Tote sind, wird gesagt: „O Allah, vergib ihnen beiden ...“ usw. Und wenn die Toten mehr als zwei sind, sagt er: „O Allah, vergib ihnen ...“ usw. Wenn es sich jedoch um ein Kind handelt, wird anstelle des Bittgebets um Vergebung gesagt: „O Allah, mach es (also das Kind) zu einem Vorläufer und einem Schatz für seine Eltern und zu einem Fürsprecher, dessen Fürsprache angenommen wird! O Allah, erschwere durch in ihre Waagschalen (der guten Taten), und vermehre durch ihn ihren Lohn, und vereinige ihn mit den rechtschaffenen Früheren der Gläubigen, und nimm ihn unter die Obhut von Ibrahim - Segen und Frieden auf ihm -, und bewahre ihn durch Deine Barmherzigkeit vor der Strafe der Hölle!“
Und die Sunnah ist, dass der Vorbeter („Imam“) auf Höhe des Kopfes des Mannes und auf Höhe der Mitte der Frau steht. Wenn mehrere Verstorbene vorhanden sind, wird der Mann näher zum Imam gelegt und die Frau näher zur Gebetsrichtung („Qiblah“). Und wenn Kinder (unter den Verstorbenen) dabei sind, so wird der Junge vor der Frau platziert, dann die Frau, dann das Mädchen. Der Kopf des Jungen befindet sich auf Höhe des Kopfes des Mannes, und die Mitte der Frau ist auf Höhe des Kopfes des Mannes. Ebenso ist es beim Mädchen: Ihr Kopf liegt auf Höhe des Kopfes der Frau und ihre Mitte auf Höhe des Kopfes des Mannes. Und die Betenden stehen alle hinter dem Imam; wenn jemand jedoch keinen Platz hinter dem Imam findet, dann stellt er sich zu dessen Rechten.
Achtens: Die Art und Weise der Beerdigung des Verstorbenen
Es ist empfohlen, das Grab bis zur Mitte eines Mannes auszuheben und darin eine Nische von der Seite der Qiblah zu machen. Und dass der Verstorbene in die Nische auf seine rechte Seite gelegt wird und die Knoten des Leichentuchs gelöst werden. Sie werden aber nicht entfernt, sondern bleiben. Und sein Gesicht wird nicht enthüllt, egal ob der Verstorbene ein Mann oder eine Frau ist. Dann werden Ziegel darauf gestellt und mit Lehm verputzt, bis sie fest sind und ihn vor Erde schützen. Wenn keine Ziegel vorhanden sind, dann mit anderen Brettern, Steinen oder Holz, die ihn vor Erde schützen. Hierauf wird Erde auf ihn geschüttet. Und es ist erwünscht, dabei zu sagen: „Im Namen Allahs und nach der Religion des Gesandten Allahs.“ Das Grab wird um eine Handbreit erhöht, und, wenn möglich, werden Kieselsteine darauf gelegt und mit Wasser besprengt.
Es ist für die Trauernden empfohlen, am Grab zu stehen und für den Verstorbenen Bittgebete zu sprechen, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte, wenn er mit dem Begraben des Verstorbenen fertig war, an dessen Grab zu stehen und zu sagen:
«اسْتَغْفِرُوا لِأَخِيكُمْ، وَاسْأَلُوا لَهُ التَّثْبِيتَ، فَإِنَّهُ الْآنَ يُسْأَلُ».
„Bittet (Allah) um Vergebung für euren Bruder, und bittet für ihn um Standhaftigkeit, denn er wird jetzt befragt!“8
Neuntens: Es ist für denjenigen, der das Totengebet für ihn nicht verrichtet hat, erlaubt, es nach der Beerdigung zu tun,
denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - tat dies, vorausgesetzt, dass dies innerhalb eines Monats oder weniger geschieht. Wenn die Zeitspanne länger ist, ist das Gebet am Grab nicht mehr vorgeschrieben, denn es wurde vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - nicht überliefert, dass er an einem Grab ein Monat nach der Beerdigung des Verstorbenen gebetet hat.
Zehntens: Es ist den Angehörigen des Verstorbenen nicht gestattet, Speisen für die Leute zuzubereiten
Dies aufgrund der Aussage von Jarir Ibn 'Abdillah Al-Bajali, dem edlen Prophetengefährten - möge Allah mit ihm zufrieden sein -:
«كُنَّا نَعُدُّ الِاجْتِمَاعَ إِلَى أَهْلِ الْمَيِّتِ وَصَنْعَةَ الطَّعَامِ بَعْدَ الدَّفْنِ مِنَ النِّيَاحَة».
„Wir zählten das Versammeln bei den Angehörigen des Verstorbenen und das Zubereiten von Speisen nach der Beerdigung zu den Totenklagen.“9 Überliefert von Imam Ahmad mit einer guten Überlieferungskette. Was aber das Zubereiten von Essen für sie oder für ihre Gäste betrifft, so ist das in Ordnung. Und es ist für seine Verwandten und Nachbarn empfohlen, Essen für sie zuzubereiten, denn als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die Nachricht vom Tod von Ja'far Ibn Abi Talib - möge Allah mit ihm zufrieden sein - in der Levante erhielt, ordnete er seiner Familie an, Essen für die Familie von Ja'far zuzubereiten, und sagte:
«إِنَّهُ أَتَاهُمْ مَا يَشْغَلُهُمْ».
„Ihnen ist ja etwas widerfahren, das sie beschäftigt.“10
Es ist für die Angehörigen des Verstorbenen kein Problem, ihre Nachbarn oder andere einzuladen, um von dem Essen zu essen, das ihnen geschenkt wurde. Und dafür gibt es keine zeitliche Begrenzung, wie wir es aus der islamischen Gesetzgebung wissen.
Elftens: Es ist der Frau nicht erlaubt, um einen Verstorbenen länger als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann
Denn sie muss um ihn vier Monate und zehn Tage trauern, es sei denn, sie ist schwanger, dann endet die Trauer mit der Geburt, da dies durch die authentische Sunnah des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - belegt ist.
Was den Mann betrifft, so ist es ihm nicht gestattet, für einen der Verwandten oder anderen (für längere Zeit) zu trauern.
Zwölftens: Es ist für die Männer empfohlen, von Zeit zu Zeit die Gräber zu besuchen, um für die Verstorbenen Bittgebete zu sprechen, für sie um Barmherzigkeit zu bitten und sich an den Tod und das Danach zu erinnern
Dies aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«زُورُوا الْقُبُورَ، فَإِنَّهَا تُذَكِّرُكُمُ الْآخِرَةَ».
„Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits!“11 Überliefert von Muslim in seinem „Sahih-Werk“. Und er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - lehrte seinen Gefährten, wenn sie die Gräber besuchten, zu sagen:
«السَّلَامُ عَلَيْكُمْ أَهْلَ الدِّيَارِ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ وَالْمُسْلِمِينَ، وَإِنَّا إِنْ شَاءَ اللَّهُ بِكُمْ لَاحِقُونَ، نَسْأَلُ اللَّهَ لَنَا وَلَكُمُ الْعَافِيَةَ، يَرْحَمُ اللَّهُ الْمُتَقَدِّمِينَ مِنَّا وَالْمُسْتَأْخِرِينَ».
„As-Salamu 'alaykum ahlad-Diyar minal-Muminina wal-Muslimin, wa-inna in scha Allahu bikum Lahiqun, Nasalullaha lana wa-lakumu al-'Afiyah, yarhamullahu al-Mutaqaddimina minna wal-Mutakhkhirin.“ („Friede sei mit euch, (o) Bewohner der Wohnstätten, unter den Gläubigen und Muslimen. Und wahrlich, wir werden euch - so Allah will - folgen. Wir bitten Allah für uns und für euch um Unversehrtheit. Möge Allah mit den Vorausgegangenen und Folgenden von uns barmherzig sein.“)12 Was die Frauen betrifft, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen, denn der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat die Frauen, die die Gräber besuchen, verflucht. Außerdem besteht bei ihrem Besuch der Gräber die Gefahr der Versuchung („Fitnah“) und mangelnder Geduld. Ebenso ist es ihnen nicht erlaubt, den Leichenzügen bis zum Friedhof zu folgen, denn der Gesandte - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat sie davon abgehalten. Das Totengebet in der Moschee oder an einem Gebetsplatz ist sowohl für Männer als auch für Frauen erlaubt.
Dies ist das Letzte, was zusammengetragen werden konnte. Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
***
Inhaltsverzeichnis
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. 2
Einleitung des Autors 2
Die erste Lektion: Die Surah Al-Fatihah und die kurzen Suren 3
Die zweite Lektion: Die Säulen des Islams 3
Die dritte Lektion: Die Säulen des Glaubens („Iman“) 5
Die vierte Lektion: Die Kategorien des Tauhids und die Kategorien des Schirks 5
Die fünfte Lektion: Al-Ihsan (Die Güte/Vortrefflichkeit) 12
Die sechste Lektion: Die Bedingungen des Gebets 12
Die siebte Lektion: Die Säulen des Gebets 12
Die achte Lektion: Die Pflichten des Gebets 13
Die neunte Lektion: Die Erläuterung des Taschahhuds 14
Die zehnte Lektion: Die freiwilligen (Sunan-)Handlungen des Gebets 16
Die elfte Lektion: Die Dinge, die das Gebet ungültig machen 19
Die zwölfte Lektion: Die Bedingungen der rituellen Gebetswaschung („Wudhu“) 19
Die dreizehnte Lektion: Die Pflichten der rituellen Gebetswaschung 20
Die vierzehnte Lektion: Die Auslöscher („Nawaqidh“) der rituellen Gebetswaschung 21
Die fünfzehnte Lektion: Die Aneignung der gebotenen Charaktereigenschaften für jeden Muslim 22
Die sechzehnte Lektion: Die Einhaltung der islamischen Verhaltensregeln 23
Die siebzehnte Lektion: Die Warnung vor dem Polytheismus („Schirk“) und den (verschiedenen) Arten der Sünden 24
Die achtzehnte Lektion: Die Vorbereitung des Verstorbenen, das Totengebet und seine Bestattung 25
Zweitens: Wenn der Tod festgestellt worden ist, werden seine Augen geschlossen und sein Kinn wird verbunden, da dies der Sunnah entspricht. 25
Fünftens: Das Einhüllen des Verstorbenen in Leichentücher. 27
Sechstens: Diejenigen, die am meisten Anspruch darauf haben, ihn zu waschen, das Totengebet für ihn zu verrichten und ihn zu begraben. 28
Siebtens: Die Art und Weise der Verrichtung des Totengebets 29
Achtens: Die Art und Weise der Beerdigung des Verstorbenen 32
Neuntens: Es ist für denjenigen, der das Totengebet für ihn nicht verrichtet hat, erlaubt, es nach der Beerdigung zu tun, 33
Zehntens: Es ist den Angehörigen des Verstorbenen nicht gestattet, Speisen für die Leute zuzubereiten 33
Elftens: Es ist der Frau nicht erlaubt, um einen Verstorbenen länger als drei Tage zu trauern, außer um ihren Ehemann 34
Zwölftens: Es ist für die Männer empfohlen, von Zeit zu Zeit die Gräber zu besuchen, um für die Verstorbenen Bittgebete zu sprechen, für sie um Barmherzigkeit zu bitten und sich an den Tod und das Danach zu erinnern 35
de62v2.0 - 13/04/2026
Überliefert von Imam Ahmad (5/428), At-Tabarani in „Al-Kabir“ (4/338) und Al-Bayhaqi in „Asch-Schu'ab“ (14/355). In „Majma' Az-Zawa'id“ (1/121) heißt es: „Überliefert von Ahmad, und seine Überlieferer sind die Überlieferer der Sahih-Sammlungen.“
Herausgebracht von Imam Ahmad (1/47).
Herausgebracht von Abu Dawud (3251) und At-Tirmidhi (1535).
Herausgebracht von Abu Dawud (4980) und Ahmad (5/384).
Herausgebracht von Ibn Majah (4204) und Imam Ahmad (3/30).
Überliefert von Muslim (916 und 917).
Überliefert von Abu Dawud (3221) und von Al-Hakim (3/399).
Überliefert von Ibn Majah (1612) und Imam Ahmad (2/ 204).
Muslim, „Al-Janaiz“ (976); An-Nasai, „Al-Janaiz“ (2034); Abu Dawud, „Al-Janaiz“ (3234); Ibn Majah, „Was über Al-Janaiz berichtet wurde“ (1569); Ahmad (2/441).
Überliefert von Ibn Majah (1569), und von Al-Albani als authentisch eingestuft.
Überliefert von Muslim (975).
Entnommen aus „Majmu' Fatawa wa Maqalat Mutanawwi'ah“ (Sammlung verschiedener Fatawa und Artikel) (3/288-298).