دَفْنُ المَوتَى فِي المَسَاجِدِ
Die Bestattung der Toten in Moscheen
لِسَمَاحَةِ الشَّيْخِ العَلَّامَةِ
عَبْدِ العَزِيزِ بْنِ عَبْدِ اللهِ بْنِ بَازٍ
رَحِمَهُ اللهُ
Verfasst vom geehrten Schaykh
'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz
بِسْمِ اللهِ الرَّحمَنِ الرَّحِيمِ
Die elfte Niederschrift:
Die Bestattung der Toten in Moscheen
Im Namen Allahs. Alles Lob gebührt Allah und der Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, auf seiner Familie und denjenigen, die seiner Rechtleitung folgen. Um fortzufahren:
Ich habe die Zeitung „Al-Khurtum“, erschienen am 17.04.1415 n. H. gesehen und ich stellte fest, dass darin eine Erklärung über die Bestattung von As-Sayyid Muhammad Al-Hasan Al-Idrisi neben seinem Vater in ihrer Moschee in der Stadt Omdurman veröffentlicht worden war … usw.
Und aufgrund dessen, was Allah an Pflicht zur aufrichtigen Beratung der Muslime und zur Klarstellung der Missbilligung des Verwerflichen auferlegt hat, hielt ich es für notwendig, darauf hinzuweisen, dass die Bestattung in Moscheen eine Angelegenheit ist, die nicht erlaubt ist. Vielmehr gehört sie zu den Mitteln des Schirks und zu den Handlungen der Juden und Christen, für die Allah sie getadelt und Sein Gesandter - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sie verflucht hat, wie dies in den beiden „Sahih-Werken“ über 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert wurde, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«لَعَنَ اللَّهُ الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى، اتَّخَذُوا قُبُورَ أَنْبِيَائِهِمْ مَسَاجِدَ».
„Möge Allah die Juden und Christen verfluchen! Sie nahmen die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten.“ Und in „Sahih Muslim“ wird über Jundub Ibn 'Abdillah überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«أَلَا وَإِنَّ مَنْ كَانَ قَبْلَكُمْ كَانُوا يَتَّخِذُونَ قُبُورَ أَنْبِيَائِهِمْ وَصَالِحِيهِمْ مَسَاجِدَ، أَلَا فَلَا تَتَّخِذُوا الْقُبُورَ مَسَاجِدَ؛ فَإِنِّي أَنْهَاكُمْ عَنْ ذَلِكَ».
„Und wahrlich diejenigen, die vor euch waren, pflegten ja die Gräber ihrer Propheten und Rechtschaffenen zu Gebetsstätten zu nehmen. Wahrlich, nehmt ja nicht die Gräber zu Gebetsstätten, denn ich untersage euch das.“ Und die Hadithe diesbezüglich sind zahlreich.
So ist es verpflichtend für die Muslime überall - sowohl für die Regierungen als auch für die Völker -, Allah zu fürchten, sich vor dem zu hüten, was Er untersagt hat, und ihre Toten außerhalb der Moscheen zu bestatten, so wie der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und seine Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - die Toten außerhalb der Moscheen bestatteten, und ebenso ihre rechtschaffenen Nachfolger.
Was jedoch die Existenz des Grabes des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und seiner beiden Gefährten Abu Bakr und 'Umar - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - in seiner Moschee betrifft, so ist darin kein Beweis für die Erlaubnis, Tote in Moscheen zu bestatten, denn er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wurde in seinem Haus bestattet, nämlich im Haus von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein. Danach wurden seine beiden Gefährten bei ihm bestattet. Als dann (der Statthalter) Al-Walid Ibn 'Abdil-Malik die Moschee erweiterte, ließ er die Kammer zu Beginn des zweiten Jahrhunderts nach der Hijrah in die Moschee einbeziehen. Die Leute des Wissens missbilligten dies, doch er war der Ansicht, dass dies der Erweiterung nicht entgegenstehe und dass die Angelegenheit klar sei und keine Verwechslung zulasse.
Damit wird für jeden Muslim deutlich, dass er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und seine beiden Gefährten - möge Allah mit beiden zufrieden sein - nicht in der Moschee bestattet wurden. Ihre Einbeziehung aufgrund der Erweiterung ist kein Beweis für die Erlaubnis der Bestattung in Moscheen, denn sie befinden sich nicht in der Moschee, sondern in seinem Haus - Allahs Segen und Frieden auf ihm. Zudem kann das Handeln von Al-Walid nicht als Beweis für irgendjemanden in dieser Angelegenheit dienen. Vielmehr liegt der Beweis allein im Buch und in der Sunnah sowie im Konsens der rechtschaffenen Altvorderen dieser Gemeinschaft - möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Und möge Er uns zu ihren rechtschaffenen Nachfolgern machen.
Zum Zweck der aufrichtigen Ermahnung und zur Entlastung von jeglicher Verantwortung wurde dies am 14.05.1415 n. H. verfasst.
Und Allah ist der Gewährer des Erfolgs, und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, auf seiner Familie, seinen Gefährten und auf denen, die ihnen in guter Weise folgen.
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de397v4.0 - 17/08/2026