رِسَالَتَانِ مُوجَزَتَانِ فِي الزَّكَاةِ وَالصِّيَامِ
Zwei kurze Niederschriften zur Pflichtabgabe („Zakah“) und zum Fasten
سَمَاحَةُ الشَّيْخِ
عَبْدِ الْعَزِيزِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بَازٍ
رَحِمَهُ اللَّهُ
Vom geehrten Schaykh
'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz
- möge Allah ihm barmherzig sein
بِسْمِ اللهِ الرَّحمَنِ الرَّحِيمِ
Zwei kurze Niederschriften zur Pflichtabgabe („Zakah“) und zum Fasten
Die erste Niederschrift
Wichtige Abhandlungen über die Zakah
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Alles Lob gebührt Allah allein, und Segen und Frieden seien auf den, nach dem es keinen Propheten mehr gibt, und auf seinen Angehörigen und Gefährten. Um fortzufahren:
Wahrlich, der Beweggrund für das Verfassen dieser Worte ist der Ratschlag und die Erinnerung an die Pflichtabgabe („Zakah“), die von vielen Muslimen vernachlässigt wurde, sodass sie sie nicht auf die vorgeschriebene Weise entrichtet haben, obwohl sie von gewaltiger Bedeutung und eine der fünf Säulen des Islams ist, auf denen sein Aufbau beruht (und ohne die er nicht bestehen kann), gemäß der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«بُنِيَ الإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللهِ، وَإِقَامِ الصَّلَاةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ، وَحَجِّ البَيْتِ».
„Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: (auf) dem Bekenntnis, dass es keinen Anbetungswürdigen gibt, außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, der Entrichtung der Pflichtabgabe, dem Fasten im Ramadan und der Pilgerfahrt zum Hause (Allahs).“1 Übereinstimmend authentisch („Muttafaqun 'Alayhi“).
Die Verpflichtung zur Zakah für die Muslime ist eine der offenkundigsten Vorzüge des Islams und ein Zeichen seiner Fürsorge für die Angelegenheiten seiner Anhänger, aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile und des dringenden Bedürfnisses der armen Muslime nach ihr.
Zu ihren Nutzen gehört die Stärkung der Bänder der Liebe zwischen den Reichen und den Bedürftigen, denn die Seelen sind von Natur aus dazu veranlagt, denjenigen zu lieben, der ihnen Gutes tut.
Dazu gehört die Reinigung und Läuterung der Seele und ihre Fernhaltung von dem Charakterzug der Knausrigkeit und des Geizes, so wie der edle Quran in den Worten des Erhabenen auf diese Bedeutung hinweist:
﴿خُذۡ مِنۡ أَمۡوَٰلِهِمۡ صَدَقَةٗ تُطَهِّرُهُمۡ وَتُزَكِّيهِم بِهَا...﴾
„Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst...“ [At-Taubah:103]
Dazu gehört auch die Gewöhnung des Muslims an die Eigenschaft der Großzügigkeit und Freigebigkeit sowie an die Güte mit dem Bedürftigen.
Und dazu gehört: das Herbeiziehen des Segens, der Zunahme und des Ersatzes von Allah, so wie Er - erhaben ist Er - sagte:
﴿...وَمَآ أَنفَقۡتُم مِّن شَيۡءٖ فَهُوَ يُخۡلِفُهُۥۖ وَهُوَ خَيۡرُ ٱلرَّٰزِقِينَ﴾
„Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen, und Er ist der Beste der Versorger.“ [Saba:39] Und die Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in der authentischen Überlieferung: „Allah sagt:
«يَا ابْنَ آدَمَ أَنْفِقْ نُنْفِقْ عَلَيْكَ...».
‚O Sohn Adams, gib aus, und Wir werden für dich ausgeben...‘“2 Und weitere zahlreiche Vorteile.
Es gibt eine strenge Warnung für denjenigen, der damit geizt oder bei ihrer Entrichtung nachlässig ist. Allah - erhaben ist Er - sagte:
﴿...وَٱلَّذِينَ يَكۡنِزُونَ ٱلذَّهَبَ وَٱلۡفِضَّةَ وَلَا يُنفِقُونَهَا فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ فَبَشِّرۡهُم بِعَذَابٍ أَلِيمٖ 34 يَوۡمَ يُحۡمَىٰ عَلَيۡهَا فِي نَارِ جَهَنَّمَ فَتُكۡوَىٰ بِهَا جِبَاهُهُمۡ وَجُنُوبُهُمۡ وَظُهُورُهُمۡۖ هَٰذَا مَا كَنَزۡتُمۡ لِأَنفُسِكُمۡ فَذُوقُواْ مَا كُنتُمۡ تَكۡنِزُونَ35﴾
„Und diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf dem Weg Allahs ausgeben, so verkünde ihnen schmerzhafte Strafe.
Am Tag, an dem im Feuer der Hölle darüber heißgemacht wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden (und gesagt wird): ‚Das ist, was ihr für euch selbst gehortet habt. So kostet, was ihr zu horten pflegtet!‘“ [At-Taubah:34-35] Also ist jeder Besitz, dessen Zakah nicht entrichtet wird, ein Schatz, mit dem sein Besitzer am Tag der Auferstehung bestraft wird, wie es der authentische Hadith vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - belegt, dass er sagte:
«مَا مِنْ صَاحِبِ ذَهَبٍ وَلَا فِضَّةٍ لَا يُؤَدِّي حَقَّهَا إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ القِيَامَةِ صُفِّحَتْ لَهُ صَفَائِحُ مِنْ نَارٍ؛ فَأُحْمِيَ عَلَيْهَا فِي نَارِ جَهَنَّمَ، فَيُكْوَى بِهَا جَنْبُهُ وَجَبِينُهُ وَظَهْرُهُ كُلَّمَا بَرَدَتْ أُعِيدَتْ لَهُ فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ العِبَادِ، فَيُرَى سَبِيلَهُ: إِمَّا إِلَى الجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ».
„Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der nicht ihre Rechte entrichtet, außer dass am Tag der Auferstehung für ihn Bleche aus Feuer geglüht werden. Diese werden in der Hölle erhitzt, und seine Seite, seine Stirn und sein Rücken werden damit verbrannt. Wann immer sie abkühlen, werden sie wieder für ihn erhitzt, an einem Tag, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis unter den Dienern geurteilt wird. Dann wird er seinen Weg sehen: entweder zum Paradiesgarten oder zur Hölle.“3
Dann erwähnte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - den Besitzer von Kamelen, Rindern und Schafen, der seine Zakah nicht entrichtet, und berichtete, dass er am Tag der Auferstehung mit ihnen bestraft wird.
Und es wurde authentisch über den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass er sagte:
«مَنْ آتَاهُ اللهُ مَالًا فَلَمْ يُؤَدِّ زَكَاتَهُ مُثِّلَ لَهُ شُجَاعًا أَقْرَعَ لَهُ زَبِيبَتَانِ يُطَوِّقُهُ يَوْمَ القِيَامَةِ، ثُمَّ يَأْخُذُ بِلَهْزِمَتَيْهِ (يَعْنِي شِدْقَيْهِ)، ثُمَّ يَقُولُ: أَنَا مَالُكَ، أَنَا كَنْزُكَ»، ثُمَّ تَلَا النَّبِيُّ ﷺ قَوْلَهُ تَعَالَى: ﴿وَلَا يَحۡسَبَنَّ ٱلَّذِينَ يَبۡخَلُونَ بِمَآ ءَاتَىٰهُمُ ٱللَّهُ مِن فَضۡلِهِۦ هُوَ خَيۡرٗا لَّهُمۖ بَلۡ هُوَ شَرّٞ لَّهُمۡۖ سَيُطَوَّقُونَ مَا بَخِلُواْ بِهِۦ يَوۡمَ ٱلۡقِيَٰمَةِۗ...﴾
„Wem Allah Vermögen gewährt und er seine Zakah nicht entrichtet, dem wird dieses am Tag der Auferstehung als eine kahlköpfige Giftschlange mit zwei schwarzen Flecken dargestellt, die ihn umschlingen wird. Dann wird sie ihn bei seinen beiden Kiefern (d. h. seinen Mundwinkeln) packen und sagen: ‚Ich bin dein Vermögen, ich bin dein Schatz.‘ Dann rezitierte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die Worte des Erhabenen: ‚Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allah ihnen von Seiner Huld gewährt hat, sollen ja nicht meinen, dies sei (so) besser für sie. Nein! Vielmehr ist es schlecht für sie. Mit dem, womit sie gegeizt haben, werden sie am Tag der Auferstehung umschlungen werden....‘“ [Al 'Imran:180]4
Die Zakah ist verpflichtend für vier Arten von Gütern: das aus der Erde Hervorgebrachte an Körnern und Früchten, das Weidevieh, Gold und Silber und Handelsware.
Für jede dieser vier Sorten gibt es einen festgelegten Mindestbetrag („Nisab“), unter dem keine Zakah fällig ist. Der Nisab für Getreide und Früchte beträgt fünf Ladungen („Wasaq“); ein Wasaq entspricht sechzig Sa' nach dem Sa' des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, was für Datteln, Rosinen, Weizen, Reis, Gerste und dergleichen dreihundert Sa' nach dem Sa' des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ausmacht. Ein Sa' entspricht vier Handvoll mit den beiden gefüllten Händen eines Mannes von mittlerem Körperbau.
Und der verpflichtende Anteil hierfür ist ein Zehntel, wenn die Dattelpalmen und Feldfrüchte ohne Aufwand bewässert werden, wie durch Regenwasser, Flüsse, fließende Quellen und dergleichen.
Wenn sie aber mit Mühe und Kosten bewässert wird, wie durch Tiere, wasserhebende Maschinen und dergleichen, so wird dafür ein halbes Zehntel entrichtet, wie es im authentischen Hadith vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde.
Was den Nisab für das Weidevieh von den Kamelen, Kühen und Schafen anbelangt, so gibt es hierzu eine ausführliche Darlegung in den authentischen Hadithen vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm. Derjenige, der dies zu wissen wünscht, kann die Gelehrten darüber befragen, und hätten wir nicht die Kürze (bei dieser Niederschrift) beabsichtigt, hätten wir es zum vollständigen Nutzen erwähnt.
Der Nisab für Silber beträgt einhundertvierzig „Mithqal“, was sechsundfünfzig saudi-arabischen Riyal entspricht.
Der Nisab für Gold sind zwanzig Mithqal, was elf und drei siebtel saudischen Pfund oder zweiundneunzig Gramm entspricht. Die Zakah auf beide beträgt 2,5 % für denjenigen, der den Nisab von einem von ihnen oder von beiden besitzt, und darüber ein Jahr („Haul“) vergangen ist.
Und der Profit folgt dem Ursprung und bedarf daher keines neuen Jahres (zur Berechnung der Zakah), ebenso wie der Nachwuchs der Weidetiere seinem Ursprung folgt und keines neuen Jahres bedarf, wenn sein Ursprung den Nisab erreicht.
Die Zahlungsmittel, die heutzutage von den Menschen verwendet werden, fallen unter dieselbe Regelung wie Gold und Silber, ganz gleich, ob sie Dirham, Dinar, Dollar oder anders genannt werden. Wenn ihr Wert den Nisab von Silber oder Gold erreicht und ein Jahr („Haul“) darüber vergeht, wird die Zakah dafür verpflichtend.
Dem Bargeld wird der Schmuck von Frauen aus Gold oder Silber gleichgestellt, insbesondere wenn er den Nisab erreicht und ein Jahr darüber vergangen ist, denn die Zakah wird darauf fällig, selbst wenn er zum Gebrauch oder als Leihgabe bestimmt ist, gemäß der korrekteren der beiden Gelehrtenmeinungen, aufgrund der allgemeinen Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«مَا مِنْ صَاحِبِ ذَهَبٍ أَوْ فِضَّةٍ لَا يُؤَدِّي زَكَاتَهَا إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ القِيَامَةِ صُفِّحَتْ لَهُ صَفَائِحُ مِنْ نَارٍ».
„Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der nicht dessen Zakah entrichtet, außer dass am Tag der Auferstehung für ihn Bleche aus Feuer geglüht werden.“5 Bis zum Ende des vorangegangenen Hadith.
Und als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - an der Hand einer Frau zwei Armreife aus Gold sah, sagte er:
«أَتُعْطِينَ زَكَاةَ هَذَا؟». قَالَتْ: لَا. قَالَ: «أَيَسُرُّكِ أَنْ يُسَوِّرَكِ اللهُ بِهِمَا يَوْمَ القِيَامَةِ سِوَارَيْنِ مِنْ نَارٍ!». فَأَلْقَتْهُمَا، وَقَالَتْ: «هُمَا لِلَّهِ وَلِرَسُولِهِ».
„Hast du die Zakah dafür entrichtet?“ Sie erwiderte: „Nein.“ Er sagte: „Würde es dir Freude bereiten, wenn Allah dich am Tag der Auferstehung, anstatt dieser beiden, zwei Armreifen aus Feuer tragen lässt?“ Daraufhin warf sie sie weg und sagte: „Sie sind für Allah und Seinen Gesandten.“6
Und es wird authentisch über Umm Salamah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - berichtet, dass sie Fußreifen aus Gold trug und sagte: „O Gesandter Allahs! Ist dies ein Schatz?“ Da sagte er:
«مَا بَلَغَ أَنْ يُزَكَّى فَزُكِّيَ فَلَيْسَ بِكَنْزٍ».
„Was die Höhe erreichte, um die Zakah dafür zu entrichten, und dann die Zakah entrichtet wurde, so ist das kein Schatz.“7 Es gibt weitere Hadithe mit ähnlicher Bedeutung.
Was die Handelswaren betrifft, also die zum Verkauf bestimmten Güter, so werden sie am Ende des Jahres bewertet und ein Viertelzehntel ihres Wertes wird abgegeben, unabhängig davon, ob ihr Wert ihrem Kaufpreis entspricht, höher oder niedriger ist, gemäß dem Hadith von Samurah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der sagte:
«كَانَ رَسُولُ اللهِ ﷺ يَأْمُرُنَا أَنْ نُخْرِجَ الصَّدَقَةَ مِنَ الَّذِي نُعِدُّهُ لِلْبَيْعِ».
„Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl uns die Almosen (also die Zakah) von dem zu entrichten, was wir für den Verkauf vorsahen.“8
Hierzu gehören auch Grundstücke, die für den Verkauf bestimmt sind, Gebäude, Autos, Wasserpumpen und andere Arten von Waren, die für den Verkauf bestimmt sind.
Hinsichtlich der zur Vermietung und nicht zum Verkauf bestimmten Gebäude ist die Zakah auf ihre Mieteinnahmen verpflichtend, wenn darüber ein Jahr vergangen ist. Für die Gebäude selbst ist jedoch keine Zakah verpflichtend, da sie nicht zum Verkauf bestimmt sind. Ebenso ist für Privatautos und Taxis keine Zakah verpflichtend, wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt sind, sondern ihr Besitzer sie zum Gebrauch erworben hat.
Und wenn der Besitzer eines Taxis oder eine andere Person Geld ansammelt, das den Nisab erreicht, so muss er dafür die Zakah entrichten, wenn ein Jahr darüber vergangen ist, ungeachtet dessen, ob er es für den Unterhalt, zur Heirat, zum Kauf einer Immobilie, zur Begleichung einer Schuld oder für andere derartige Zwecke vorgesehen hat. Dies aufgrund der Allgemeingültigkeit der islamrechtlichen Beweise, die auf die Verpflichtung der Zakah in einem solchen Fall hinweisen.
Die korrekte der Aussagen der Gelehrten ist, dass Schulden die Pflicht zur Zakah nicht aufheben, aufgrund der bereits erwähnten Beweise.
Ebenso muss die Zakah auf den Besitz der Waisen und der Geisteskranken bei der Mehrheit der Gelehrten entrichtet werden, wenn er den Nisab erreicht und ein Jahr darüber vergangen ist. Ihre Vormunde müssen sie mit der Absicht für sie bei Vollendung des Jahres entrichten, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Beweise, wie die Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - im Hadith von Mu'adh - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, als er ihn zu den Bewohnern des Jemen schickte:
«إِنَّ اللَّهَ افْتَرَضَ عَلَيْهِمْ صَدَقَةً فِي أَمْوَالِهِمْ تُؤْخَذُ مِنْ أَغْنِيَائِهِمْ، وَتُرَدُّ فِي فُقَرَائِهِمْ».
„Allah hat ihnen eine Spende (also Zakah) aus ihren Vermögen auferlegt, die von ihren Reichen genommen und an die Armen abgegeben wird.“9
Und die Zakah ist ein Recht Allahs, weshalb es weder erlaubt ist, damit diejenigen zu bevorzugen, die keinen Anspruch darauf haben, noch dass sich ein Mensch dadurch einen Nutzen verschafft oder einen Schaden abwendet, noch dass er damit sein Vermögen schützt oder Tadel von sich abwendet. Vielmehr muss der Muslim seine Zakah an ihre Anspruchsberechtigten entrichten, weil sie zu den Berechtigten gehören, und nicht aus einem anderen Grund, und dies mit reiner Seele und in Aufrichtigkeit gegenüber Allah, damit seine Verpflichtung erfüllt ist und er die großzügige Belohnung und den Ersatz verdient.
Und Allah - gepriesen sei Er - hat in Seinem edlen Buch die Gruppen derjenigen, die Anrecht auf die Zakah haben, verdeutlicht. Er - erhaben ist Er - sagte:
﴿إِنَّمَا ٱلصَّدَقَٰتُ لِلۡفُقَرَآءِ وَٱلۡمَسَٰكِينِ وَٱلۡعَٰمِلِينَ عَلَيۡهَا وَٱلۡمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمۡ وَفِي ٱلرِّقَابِ وَٱلۡغَٰرِمِينَ وَفِي سَبِيلِ ٱللَّهِ وَٱبۡنِ ٱلسَّبِيلِۖ فَرِيضَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٞ60﴾
„Wahrlich, die (verpflichtenden) Almosen (also die Zakah) sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Zakah) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, und auf dem Weg Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.“ [At-Taubah:60]
Und im Abschluss dieses edlen Verses mit diesen beiden gewaltigen Namen ist ein Hinweis von Allah - gepriesen sei Er - an Seine Diener, dass Er - gepriesen sei Er - der Allwissende über die Zustände Seiner Diener ist: d. h. darüber, wer von ihnen die Spende verdient und wer sie nicht verdient. Und Er ist der Allweise in Seiner Gesetzgebung und Seiner Bestimmung, so setzt Er die Dinge nur an die ihnen gebührenden Stellen, auch wenn einigen Menschen manches Geheimnis Seiner Weisheit verborgen bleibt, damit die Diener Vertrauen in Seine Gesetzgebung haben und sich Seinem Urteil ergeben.
Und wir bitten Allah, dass Er uns und den Muslimen zum Verständnis in Seiner Religion verhilft, zur Aufrichtigkeit im Umgang mit Ihm, zum Wetteifern nach dem, was Ihn zufriedenstellt, und zur Bewahrung vor dem, was Seinen Zorn herbeiführt. Wahrlich, Er ist der Allhörende, der Nahe!
Und Allahs Segen und Frieden seien auf Seinem Diener und Gesandten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Der Leiter der Ämter für wissenschaftliche Forschungen,
die Herausgabe von Rechtsurteilen, den Aufruf und die Leitung (zum Islam).
Der geehrte Schaykh: 'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz
***
Die zweite Niederschrift
Der Vorzug des Fastens im Ramadan und seines Nachtgebets, mit einer Erläuterung wichtiger Regelungen, die manchen Menschen verborgen sein mögen.
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Von 'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz an diejenigen unter den Muslimen, die dies(e Zeilen) sehen: Möge Allah mich und sie auf den Weg der Anhänger des Glaubens leiten und mir und ihnen den Erfolg verleihen, die Sunnah und den Quran zu verstehen. Amin
Allahs Frieden sei auf euch, die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.
Um fortzufahren: Dies ist ein zusammengefasster Ratschlag, der mit dem Vorzug des Fastens im Ramadan und des Verrichtens des Gebets in ihm zusammenhängt, sowie mit dem Vorzug des Wetteiferns darin mit rechtschaffenen Taten, und eine Darlegung wichtiger Regelungen enthält, die manchen Menschen verborgen sein mögen.
Es ist vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - authentisch überliefert, dass er seinen Gefährten die frohe Botschaft über das Kommen des Monats Ramadan zu verkünden pflegte und dass er - Segen und Frieden auf ihm - ihnen mitteilte, dass es ein Monat ist, in dem die Tore der Barmherzigkeit und die Tore des Paradiesgartens geöffnet, die Tore der Hölle verschlossen und die Satane gefesselt werden. Und er sagte:
«إِذَا كَانَتْ أَوَّلُ لَيْلَةٍ مِنْ رَمَضَانَ فُتِّحَتْ أَبْوَابُ الجَنَّةِ فَلَمْ يُغْلَقْ مِنْهَا بَابٌ، وَغُلِّقَتْ أَبْوَابُ جَهَنَّمَ فَلَمْ يُفْتَحْ مِنْهَا بَابٌ، وَصُفِّدَتِ الشَّيَاطِينُ، وَيُنَادِي مُنَادٍ: يَا بَاغِيَ الخَيْرِ أَقْبِلْ، وَيَا بَاغِيَ الشَّرِّ أَقْصِرْ. وَلِلَّهِ عُتَقَاءُ مِنَ النَّارِ، وَذَلِكَ كُلَّ لَيْلَةٍ».
„Wenn die erste Nacht des Ramadans ist, werden die Tore des Paradiesgartens geöffnet und keines von ihnen wird geschlossen; und die Tore der Hölle werden geschlossen und keines von ihnen wird geöffnet; und die Satane werden gefesselt. Und ein Ausrufer ruft aus: ‚O du, der du das Gute begehrst, komm herbei! Und o du, der du das Schlechte begehrst, lass ab!‘ Und Allah hat vom Feuer Befreite, und dies in jeder Nacht.“
Und er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«جَاءَكُمْ شَهْرُ رَمَضَانَ شَهْرُ بَرَكَةٍ يَغْشَاكُمُ اللهُ فِيهِ: فَيُنْزِلُ الرَّحْمَةَ وَيَحُطُّ الخَطَايَا، وَيَسْتَجِيبُ الدُّعَاءَ، يَنْظُرُ اللهُ إِلَى تَنَافُسِكُمْ فِيهِ فَيُبَاهِي بِكُمْ مَلَائِكَتَهُ؛ فَأَرُوا اللهَ مِنْ أَنْفُسِكُمْ خَيْرًا؛ فَإِنَّ الشَّقِيَّ مَنْ حُرِمَ فِيهِ رَحْمَةَ اللهِ».
„Der Monat Ramadan ist zu euch gekommen, ein Monat des Segens, in dem Allah euch umfängt: Er sendet die Barmherzigkeit herab, tilgt die Sünden und erhört das Bittgebet. Allah blickt auf euren Wetteifer darin und rühmt Sich mit euch vor Seinen Engeln. So zeigt Allah von euch selbst Gutes, denn der Elende ist wahrlich derjenige, dem darin die Barmherzigkeit Allahs verwehrt wurde.“
Und er - Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«مَنْ صَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ، وَمَنْ قَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ، وَمَنْ قَامَ لَيْلَةَ القَدْرِ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ».
„Wer den Ramadan aus Glauben („Iman“) heraus und in Hoffnung auf den Lohn fastend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben. Und wer den Ramadan aus Glauben heraus und in Hoffnung auf den Lohn betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben. Und wer die Nacht der Bestimmung („Laylatu Al-Qadr“) aus Glauben heraus und in Hoffnung auf den Lohn betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“
Und er - Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«يَقُولُ اللهُ: كُلُّ عَمَلِ ابْنِ آدَمَ لَهُ الحَسَنَةُ بِعَشْرِ أَمْثَالِهَا إِلَى سَبْعِمِائَةِ ضِعْفٍ إِلَّا الصِّيَامَ فَإِنَّهُ لِي وَأَنَا أَجْزِي بِهِ؛ تَرَكَ شَهْوَتَهُ وَطَعَامَهُ وَشَرَابَهُ مِنْ أَجْلِي. لِلصَّائِمِ فَرْحَتَانِ: فَرْحَةٌ عِنْدَ فِطْرِهِ، وَفَرْحَةٌ عِنْدَ لِقَاءِ رَبِّهِ. وَلَخُلُوفُ فَمِ الصَّائِمِ أَطْيَبُ عِنْدَ اللهِ مِنْ رِيحِ المِسْكِ».
„Allah sagt: ‚Jede Tat des Sohn Adams ist für ihn, die gute Tat wird mit dem zehn- bis siebenhundertfachen belohnt, außer das Fasten, denn es ist für Mich und Ich belohne es. Er lässt von seiner Begierde, seinem Essen und seinem Trinken für Mich ab. Dem Fastenden stehen zwei Freuden zu: eine Freude, wenn er sein Fasten bricht, und eine Freude, wenn er seinem Herrn begegnet. Und der Geruch aus dem Mund eines Fastenden ist bei Allah fürwahr besser als der Geruch von Moschus.‘“
Die Hadithe über den Vorzug des Fastens im Ramadan und seines (freiwilligen) Nachtgebets sowie über den Vorzug des Fastens im Allgemeinen sind zahlreich.
Daher sollte der Gläubige diese Gelegenheit ergreifen, nämlich die Gunst, die Allah ihm erwiesen hat, den Monat Ramadan zu erreichen. Er sollte zu den Taten des Gehorsams eilen, sich vor den Sünden hüten und sich bemühen, das zu verrichten, was Allah ihm als Pflicht vorgeschrieben hat, insbesondere die fünf Pflichtgebete, denn sie sind die Säule des Islams und die gewaltigste der Pflichten nach den beiden Glaubensbekenntnissen. So ist es die Pflicht eines jeden Muslims und einer jeden Muslima, sie zu bewahren und sie zu ihren Zeiten mit Demut und Gemütsruhe zu verrichten.
Und zu ihren wichtigsten Pflichten in Bezug auf die Männer gehört ihre Verrichtung in der Gemeinschaft in den Häusern Allahs, in denen Allah erlaubt (und vorgeschrieben) hat, dass sie errichtet werden und dass in ihnen Sein Name erwähnt wird, wie Er sagte:
﴿وَأَقِيمُواْ ٱلصَّلَوٰةَ وَءَاتُواْ ٱلزَّكَوٰةَ وَٱرۡكَعُواْ مَعَ ٱلرَّٰكِعِينَ 43﴾
„Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Pflichtabgabe und verbeugt euch (im Gebet) mit den sich Verbeugenden!“ [Al-Baqarah:43] Und der Erhabene sagte:
﴿حَٰفِظُواْ عَلَى ٱلصَّلَوَٰتِ وَٱلصَّلَوٰةِ ٱلۡوُسۡطَىٰ وَقُومُواْ لِلَّهِ قَٰنِتِينَ 238﴾
„Haltet die Gebete ein, und (insbesondere) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah.“ [Al-Baqarah:238] Und Er sagte:
﴿قَدۡ أَفۡلَحَ ٱلۡمُؤۡمِنُونَ 1 ٱلَّذِينَ هُمۡ فِي صَلَاتِهِمۡ خَٰشِعُونَ 2﴾
„Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen,
denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind.“ [Al-Muminun:1-2] Bis Er sagte:
﴿وَٱلَّذِينَ هُمۡ عَلَىٰ صَلَوَٰتِهِمۡ يُحَافِظُونَ 9 أُوْلَٰٓئِكَ هُمُ ٱلۡوَٰرِثُونَ 10 ٱلَّذِينَ يَرِثُونَ ٱلۡفِرۡدَوۡسَ هُمۡ فِيهَا خَٰلِدُونَ 11﴾
„Und diejenigen, die ihre Gebete einhalten. Jene sind die Erben, die das Firdaus(-Paradies) erben werden. Sie werden ewig darin verweilen.“ [Al-Muminun:9-11], Und der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
«العَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلَاةُ فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ».
„Der Vertrag zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer es nun unterlässt, der hat Unglaube („Kufr“) begangen.“
Und die wichtigste Pflicht nach dem Gebet ist die Entrichtung der Zakah (d. h. die Pflichtabgabe), wie er sagte:
﴿وَمَآ أُمِرُوٓاْ إِلَّا لِيَعۡبُدُواْ ٱللَّهَ مُخۡلِصِينَ لَهُ ٱلدِّينَ حُنَفَآءَ وَيُقِيمُواْ ٱلصَّلَوٰةَ وَيُؤۡتُواْ ٱلزَّكَوٰةَۚ وَذَٰلِكَ دِينُ ٱلۡقَيِّمَةِ 5﴾
„Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allah zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber, als Anhänger des rechten Glaubens, aufrichtig in der Religion (zu sein) und das Gebet zu verrichten und die Pflichtabgabe zu entrichten; dies ist die Religion des rechten Verhaltens.“ [Al-Bayyinah:5] Und der Erhabene sagte:
﴿وَأَقِيمُواْ ٱلصَّلَوٰةَ وَءَاتُواْ ٱلزَّكَوٰةَ وَأَطِيعُواْ ٱلرَّسُولَ لَعَلَّكُمۡ تُرۡحَمُونَ 56﴾
„Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Pflichtabgabe und gehorcht dem Gesandten, auf dass ihr Erbarmen finden möget!“ [An-Nur:56]
Das gewaltige Buch Allahs und die Sunnah Seines edlen Gesandten belegen, dass derjenige, der die Zakah für seinen Besitz nicht entrichtet, am Tag der Auferstehung damit bestraft wird.
Und die wichtigste Angelegenheit nach dem Gebet und der Zakah ist das Fasten im Ramadan, und es ist eine der fünf Säulen des Islams, die in der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erwähnt werden:
«بُنِيَ الإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللهِ، وَإِقَامِ الصَّلَاةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ، وَحَجِّ البَيْتِ».
„Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: (auf) dem Bekenntnis, dass es keinen Anbetungswürdigen gibt, außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, der Pflichtabgabe („Zakah“), dem Fasten im Ramadan und der Pilgerfahrt („Hajj“) zum Hause (Allahs).“
Und der Muslim muss sein Fasten und sein Gebet in der Nacht vor dem bewahren, was Allah ihm an Worten und Taten verboten hat, denn der Zweck des Fastens ist der Gehorsam gegenüber Allah - gepriesen sei Er -, die Ehrung Seiner heiligen Gebote und der Kampf mit der eigenen Seele, um sich ihren Neigungen im Gehorsam gegenüber ihrem Herrn zu widersetzen und sie zur Geduld mit dem zu erziehen, was Allah verboten hat. Der Zweck ist nicht bloß das Unterlassen von Essen, Trinken und den übrigen Dingen, die das Fasten brechen. Daher ist über den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - authentisch überliefert worden, dass er sagte:
«الصِّيَامُ جُنَّةٌ، فَإِذَا كَانَ يَوْمُ صَوْمِ أَحَدِكُمْ فَلَا يَرْفُثْ وَلَا يَصْخَبْ، فَإِنْ سَابَّهُ أَحَدٌ أَوْ قَاتَلَهُ فَلْيَقُلْ: إِنِّي صَائِمٌ».
„Das Fasten ist ein Schutz. So soll derjenige von euch, der an einem Tag fastet, keine unanständigen Worte sprechen und nicht laut streiten und wenn jemand ihn bekämpft oder beschimpft, soll er ihm sagen: ‚Ich bin fastend.‘“ Und es wurde authentisch über ihn - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte:
«مَنْ لَمْ يَدَعْ قَوْلَ الزُّورِ وَالعَمَلَ بِهِ وَالجَهْلَ فَلَيْسَ لِلَّهِ حَاجَةٌ فِي أَنْ يَدَعَ طَعَامَهُ وَشَرَابَهُ».
„Wer das falsche Wort, das Handeln danach und die Unwissenheit nicht unterlässt, von dem braucht (und verlangt) Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet.“ Somit ist durch diese und andere Quelltexte bekannt, dass der Fastende verpflichtet ist, sich vor allem zu hüten, was Allah ihm untersagt hat, und sich an alles zu halten, was Allah ihm zur Pflicht gemacht hat, wodurch für ihn die Hoffnung auf Vergebung, die Befreiung vom Höllenfeuer und die Annahme des Fastens und des (freiwilligen) Nachtgebets besteht.
Doch es gibt Angelegenheiten, die einigen Menschen verborgen bleiben:
Hierzu zählt, dass es die Pflicht des Muslims ist, aus Glauben („Iman“) und in Hoffnung auf guten Lohn zu fasten; nicht um gesehen zu werden oder um gelobt zu werden und nicht aus reiner Nachahmung der Leute oder um seiner Familie oder den Leuten seines Landes zu folgen. Vielmehr muss ihn sein Glaube daran, dass Allah ihm dies zur Pflicht gemacht hat, und seine Hoffnung auf den Lohn bei seinem Herrn dafür zum Fasten bewegen. Und ebenso muss der Muslim das Nachtgebet im Ramadan aus Glauben und in Hoffnung auf guten Lohn verrichten und aus keinem anderen Grund. Aus diesem Grund sagte er - Frieden und Segen auf ihm -:
«مَنْ صَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ، وَمَنْ قَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ، وَمَنْ قَامَ لَيْلَةَ القَدْرِ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ».
„Wer den Ramadan aus Glauben („Iman“) heraus und in Hoffnung auf den Lohn fastend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben. Und wer den Ramadan aus Glauben heraus und in Hoffnung auf den Lohn betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben. Und wer die Nacht der Bestimmung („Laylat Al-Qadr“) aus Glauben heraus und in Hoffnung auf den Lohn betend verbringt, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“
Zu den Angelegenheiten, deren Urteil manchen Leuten verborgen sein mag, gehört, dass das, was dem Fastenden ohne sein Zutun widerfährt - wie Wunden, Nasenbluten, Erbrechen oder das Gelangen von Wasser oder Benzin in seinen Hals - das Fasten nicht ungültig macht. Wer hingegen absichtlich erbricht, dessen Fasten wird ungültig; aufgrund der Aussage des Propheten:
«مَنْ ذَرَعَهُ القَيْءُ فَلَا قَضَاءَ عَلَيْهِ، وَمَنِ اسْتَقَاءَ فَعَلَيْهِ القَضَاءُ».
„Wen das Erbrechen überkommt, der muss das Fasten nicht nachholen, doch wer absichtlich erbricht, der muss es nachholen.“
Hierzu zählt auch, wenn der Fastende die Ganzkörperwaschung aufgrund von Janabah bis nach der Morgendämmerung aufschiebt, und ebenso, wenn manche Frauen die Ganzkörperwaschung nach der Menstruation oder dem Wochenbett bis nach der Morgendämmerung aufschieben, obwohl sie bereits vor der Morgendämmerung rein geworden sind. In diesem Fall ist die Frau zum Fasten verpflichtet, und es ist kein Problem, ihre Ganzkörperwaschung auf die Zeit nach der Morgendämmerung zu verschieben. Jedoch darf sie diese nicht bis zum Sonnenaufgang hinauszögern, sondern ist dazu verpflichtet, die Ganzkörperwaschung zu vollziehen und das Fajr-Gebet vor dem Sonnenaufgang zu verrichten. Ebenso darf derjenige im Janabah-Zustand die Ganzkörperwaschung nicht bis nach Sonnenaufgang aufschieben. Vielmehr ist er dazu verpflichtet, die Ganzkörperwaschung zu verrichten und das Fajr-Gebet vor Sonnenaufgang zu beten. Und der Mann ist dazu verpflichtet, sich damit zu beeilen, um das Fajr-Gebet in der Gemeinschaft zu erreichen.
Zu den Dingen, die das Fasten nicht ungültig machen, gehören: die Blutentnahme und die Gabe von Injektionen, die nicht der Ernährung dienen. Es ist jedoch vorzuziehen und sicherer, dies auf die Nacht zu verschieben, sofern dies möglich ist, aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«دَعْ مَا يَرِيبُكَ إِلَى مَا لَا يَرِيبُكَ».
„Lasse das, was Zweifel in dir weckt, für das, was keine Zweifel in dir weckt.“
Und seine - Frieden und Segen auf ihm - Aussage:
«مَنِ اتَّقَى الشُّبُهَاتِ فَقَدِ اسْتَبْرَأَ لِدِينِهِ وَعِرْضِهِ».
„Wer die zweifelhaften Dinge meidet, der hat seine Religion und seine Würde reingehalten.“
Zu den Angelegenheiten, deren Urteil manchen Leuten verborgen ist, gehört das Fehlen der Gemütsruhe im Gebet, sei es ein Pflichtgebet oder ein freiwilliges. Die authentischen Hadithe vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - haben belegt, dass die Gemütsruhe eine Säule des Gebets ist, ohne die das Gebet nicht gültig ist. Sie ist das ruhige Verweilen im Gebet und die Demut darin und das Vermeiden von Eile, bis jeder Wirbel an seinen Platz zurückkehrt. Viele Menschen verrichten im Ramadan das Tarawih-Gebet auf eine Weise, die sie nicht verinnerlichen und in der sie keine Ruhe finden, sondern sie picken es nur herunter. Ein auf diese Weise verrichtetes Gebet ist ungültig, und sein Verrichtender sündigt und erhält keinen Lohn.
Zu den Angelegenheiten, deren Urteil manchen Menschen verborgen sein mag, gehört die Annahme einiger, dass es nicht zulässig sei, die (Anzahl der) Gebetseinheiten des Tarawih-Gebets auf weniger als zwanzig zu reduzieren, sowie die Annahme anderer, dass es nicht zulässig sei, sie auf mehr als elf oder dreizehn Gebetseinheiten zu erhöhen. All dies ist eine unangebrachte Annahme; vielmehr ist es ein Fehler, der den Beweisen widerspricht.
Die authentischen Überlieferungen vom Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - belegen, dass das (freiwillige) Gebet in der Nacht einen weiten Spielraum hat, sodass es hierfür keine festgelegte Grenze gibt, die nicht überschritten werden darf. Vielmehr ist über ihn - Allahs Segen und Frieden auf ihm - authentisch überliefert, dass er in der Nacht elf Gebetseinheiten zu beten pflegte, und er manchmal dreizehn Gebetseinheiten betete und manchmal weniger als das, sowohl im Ramadan als auch außerhalb davon. Und als er über das Gebet in der Nacht gefragt wurde, sagte er:
«مَثْنَى مَثْنَى، فَإِذَا خَشِيَ أَحَدُكُمُ الصُّبْحَ صَلَّى رَكْعَةً وَاحِدَةً تُوتِرُ لَهُ مَا قَدْ صَلَّى».
„Es wird mit jeweils zwei Gebetseinheiten gebetet. Und wenn einer von euch den (Einbruch vom) Morgen befürchtet, so soll er eine Gebetseinheit beten, damit er das, was er bereits gebetet hat, ungerade macht.“ Übereinstimmend authentisch.
Und er hat keine bestimmte Anzahl an Gebetseinheiten festgelegt, weder im Ramadan noch außerhalb davon. Deshalb beteten die Gefährten zur Zeit 'Umars - möge Allah mit ihm zufrieden sein - manchmal dreiundzwanzig Gebetseinheiten und manchmal elf Gebetseinheiten. All dies ist über 'Umar - möge Allah mit ihm zufrieden sein - und über den Prophetengefährten zu seiner Zeit überliefert worden.
Manche der Altvorderen pflegten im Ramadan sogar sechsunddreißig Gebetseinheiten zu beten und das Witr-Gebet mit drei, und andere von ihnen beteten einundvierzig. Dies erwähnten über sie Schaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah und andere Gelehrte. Ebenso erwähnte er - möge Allah ihm barmherzig sein -, dass es in dieser Angelegenheit einen weiten Spielraum gibt. Er erwähnte auch, dass es für denjenigen, der die Rezitation, die Verbeugung und die Niederwerfung verlängert, das Beste ist, die Anzahl zu verringern; wer sie aber verkürzt, erhöht die Anzahl. Dies ist der Sinn seiner Aussage - möge Allah ihm barmherzig sein.
Wer über seine - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Sunnah nachsinnt, der erkennt, dass das Vorzüglichste in all diesem das Verrichten von elf oder dreizehn Gebetseinheiten im Ramadan und außerhalb ist; denn dies entspricht dem Handeln des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - in den meisten Fällen, und es ist für die Betenden schonender und der Demut und Gemütsruhe näher. Und wer mehr hinzufügt, so ist darin keine Verfehlung und nichts Verpöntes, wie bereits erwähnt.
Das Beste für denjenigen, der mit dem Vorbeter das Nachtgebet im Ramadan betet, ist, dass er nicht weggehen soll, außer mit dem Vorbeter; aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -:
«إِنَّ الرَّجُلَ إِذَا قَامَ مَعَ الإِمَامِ حَتَّى يَنْصَرِفَ كَتَبَ اللَّهُ لَهُ قِيَامَ لَيْلَةٍ».
„Wenn eine Person mit dem Vorbeter nachts betet, bis dieser sich abwendet, schreibt Allah ihm das Gebet einer ganzen Nacht gut.“
Allen Muslimen ist es vorgeschrieben, sich in diesem edlen Monat in den verschiedenen Arten der Handlungen der Anbetung anzustrengen, wie dem freiwilligen Gebet, dem Lesen des Qurans mit Bedacht und Verstand, dem häufigen Aussprechen von Tasbih („Subhanallah“), Tahlil („La ilaha illa Allah“), Tahmid („Alhamdulillah“), Takbir („Allahu Akbar“) und Istighfar („Astaghfirullah“), den rechtmäßigen Bittgebeten, dem Gebieten des Rechten und dem Verbieten des Verwerflichen, dem Ruf zu Allah, der Unterstützung der Armen und Bedürftigen, dem Bemühen um die gütige Behandlung der Eltern und die Pflege der Verwandtschaftsbande, der ehrenvollen Behandlung des Nachbarn, dem Besuchen der Kranken und anderen Arten des Guten, aufgrund seiner - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Aussage im vorherigen Hadith:
«يَنْظُرُ اللهُ إِلَى تَنَافُسِكُمْ فِيهِ، فَيُبَاهِي بِكُمْ مَلَائِكَتَهُ؛ فَأَرُوا اللهَ مِنْ أَنْفُسِكُمْ خَيْرًا، فَإِنَّ الشَّقِيَّ مَنْ حُرِمَ فِيهِ رَحْمَةَ اللهِ».
„Allah blickt auf euren Wetteifer darin und rühmt Sich mit euch vor Seinen Engeln. So zeigt Allah von euch selbst Gutes, denn der Elende ist wahrlich derjenige, dem darin die Barmherzigkeit Allahs verwehrt wurde.“
Und da von ihm - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert wurde, dass er sagte:
«مَنْ تَقَرَّبَ فِيهِ بِخَصْلَةٍ مِنْ خِصَالِ الخَيْرِ كَانَ كَمَنْ أَدَّى فَرِيضَةً فِيمَا سِوَاهُ، وَمَنْ أَدَّى فِيهِ فَرِيضَةً كَانَ كَمَنْ أَدَّى سَبْعِينَ فَرِيضَةً فِيمَا سِوَاهُ».
„Wer sich darin mit einer guten Tat nähert, ist wie jemand, der eine Pflichttat außerhalb davon verrichtet hat, und wer darin eine Pflichttat verrichtet, ist wie jemand, der siebzig Pflichttaten außerhalb davon verrichtet hat.“
Und wegen seiner - Allahs Segen und Frieden auf ihm - Aussage in dem authentischen Hadith:
«عُمْرَةٌ فِي رَمَضَانَ تَعْدِلُ حَجَّةً، أَوْ قَالَ: حَجَّةً مَعِي».
„Eine 'Umrah im Ramadan entspricht einer Hajj, oder er sagte: einer Hajj mit mir.“
Und die Hadithe und die Überlieferungen, welche die Vorschrift des Wettbewerbs und des Wetteiferns in den Arten des Guten in diesem edlen Monat belegen, sind zahlreich.
Und Allah ist es, Den wir darum bitten, dass Er uns und allen Muslimen zu all dem verhilft, worin Sein Wohlgefallen liegt, und dass Er unser Fasten und unser Gebet annimmt, unsere Lage verbessert und uns allesamt vor den Irrwegen der Versuchungen bewahrt. Ebenso bitten wir Ihn, dass Er die Führer der Muslime bessert und ihr Wort auf der Wahrheit vereint. Er ist der Sachwalter dessen und der Allmächtige dazu.
Und der Friede sei auf euch und die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.
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Inhaltsverzeichnis
Die erste Niederschrift 2
Wichtige Abhandlungen über die Zakah 2
Die zweite Niederschrift 16
Der Vorzug des Fastens im Ramadan und seines Nachtgebets, mit einer Erläuterung wichtiger Regelungen, die manchen Menschen verborgen sein mögen. 16
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de418v2.0 - 13/04/2026
Überliefert von Muslim (993).
Überliefert von Muslim (987).
Überliefert von Al-Bukhari (1338).
Überliefert von Muslim (987).
Überliefert von Abu Dawud (1563) und An-Nasai (2270) mit guter Überlieferungskette.
Überliefert von Abu Dawud (1564).
Überliefert von Abu Dawud (1562).
Überliefert von Al-Bukhari (1395) und Muslim (19).
Überliefert von Al-Bukhari (8) und Muslim (16).